Tragen des Mund-Nase-Schutzes ab 2.11.2020

Die aktuelle Situation sowie die gültige Verordnungslage machen es ab dem 2. November 2020 notwendig, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte, Beschäftigten und Besucher bis auf Weiteres in unserer Einrichtung sowie im Außengelände einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Es gelten die bekannten Abstandsregeln.

Weiterhin haben die Laufrichtungen auf den Gängen wieder Gültigkeit. Die für die einzelnen Klassen zugewiesenen Ein- und Ausgänge sind einzuhalten. Besucher nutzen den Verwaltungseingang, Altenhainer Straße.

Nach dem Betreten der Schule erfolgt sofort die Desinfektion der Hände, ggf. Händewaschen.

Alle Schüler sollen auf angemessene Kleidung achten, da die Lüftungsregeln in den Zimmern einzuhalten sind, auch bei sehr niedrigen Außentemperaturen.

Diese Maßnahmen sind Bestandteil des Hygieneplanes unserer Einrichtung und sind dringend einzuhalten.

D. Rauthe
Schulleiter

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