Informationen zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufen 5 für das Schuljahr 2025/26

Sehr geehrte Eltern der Klassenstufe 4,

ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung hierfür erfolgt im Zeitraum vom 17.2.2025 bis 7.3.2025.

Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit, Ihr Kind postalisch über unseren Briefkasten, Eingang Altenhainer Straße 34, anzumelden. Eine persönliche Anmeldung ist ebenfalls zu den regulären Öffnungszeiten möglich.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung im Original)
  2. eine Kopie des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule,
  3. eine Kopie der Geburtsurkunde oder einen entsprechenden Identitätsnachweis,
  4. den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten – als Original
  5. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie,
  6. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs,
  7. derpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan – als Kopie,
  8. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist.

Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweit- und einen Drittwunsch an.

Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter:
https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119
auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.

Für eine Rückmeldung sind die Angabe einer Telefonnummer sowie einer aktuellen Emailadresse auf dem Formular nötig. Sollte ein persönlicher Termin gewünscht werden, vereinbaren Sie diesen bitte vorab telefonisch bzw. via Email.

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich bis zum 16.5.2025 an die Eltern.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule mitunter nicht ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheidung). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich beispielsweise wie folgt:

  • ein Geschwisterkind ist auch im kommenden Schuljahr Schüler unserer Schule,
  • Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg),
  • Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule – Grundlage Routenplaner – Grenze 3,5 km),
  • Gemeindezugehörigkeit (Kinder, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde/Stadt, einschließlich Stadt- bzw. Ortsteilen haben),
  • Losentscheid.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann
nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Aufnahmeverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum
Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Für den Fall, dass nach Heerausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf dieser Liste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie Ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

Für die weitere Schullaufbahn wünsche ich Ihrem Kind alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
gez. D. Rauthe
Schulleiter

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